Umweltskandal Berchtesgadener Land: Alle reden. Zwei schweigen. Einer gibt Hinweise.

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Mutmaßlicher Umweltskandal im Berchtesgadener Land sorgt für heftige Reaktionen.

Gerade einmal eine Woche ist vergangen, dass unsere beiden Artikel über einen möglichen (und vermutlich seit langem andauernden) Umweltskandal im Berchtesgadener Land für viel Aufsehen, Aufregung und Gesprächsstoff gesorgt haben.

Vor allem in den Facebook Gruppen wird seitdem eifrig diskutiert und vor allem kritisiert, wie ein solcher Vorgang so passiv von den Behörden gehandhabt werden könne. Auch zahlreiche Reaktionen mit dem Tenor „Was ist da los“, „Warum machen die Behörden nichts?“, machten schnell die Runde. Immer wieder wurden wir gefragt: „Warum schweigt der Landrat?“.

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat

Die letzte Frage können wir leider auch nicht beantworten. Vor der Veröffentlichung unserer beiden Artikel hatte der zuständige Landrat Georg Grabner über eine Woche Zeit sich bei uns zu melden. Leider erhielten wir auf unsere Fragen bis zum Erscheinungstermin der beiden Artikel keine Antworten. Auch bis heute liegt uns noch keine offizielle Stellungnahme des Landrats vor.

Ganz anders das Wasserwirtschaftsamt Traunstein. Von dort bekamen wir zunächst die Bitte, die Frist für die Beantwortung unserer Fragen zu verlängern. Was wir selbstverständlich taten. Danach äußerte sich das Amt ausführlich.

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat

Rechtliche Schritte gegen kritischen Journalismus?

Drei Tage nach unserer Veröffentlichung kam dann aber endlich eine Reaktion vom Landratsamt. Allerdings gab es keine Antworten auf unsere Fragen, sondern in einem Telefonat mit der Verfasserin des Artikels, die Ankündigung durch den Pressesprecher des Landkreises, Andreas Bratzdrum, geeignete gerichtliche Schritte gegen unsere Berichterstattung zu unternehmen.

Wir fragen uns nun, was soll diese Aussage, die für unsere Ohren wie eine Drohung klingt? Soll hier eine kritische Journalistin mundtot gemacht werden? Von einer Behörde, einer staatlichen Institution?

In dem zitierten Telefonat vom Dienstag, 20.11., beschwerte sich selbiger Pressesprecher zunächst darüber, dass wir überhaupt über die Vorgänge berichtet haben und wie wir dazu kämen, solche Infos zu veröffentlichen.

Auf unsere Frage, warum das Landratsamt bis heute inhaltlich keine Stellung genommen hätte, also auch nicht die Gelegenheit nutzte, seine Sicht der Angelegenheit darzustellen, antwortete er, dass er nicht zu allem, was auf der Welt geschehe, eine Stellungnahme abgeben könne.

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat.

Hier irrt der Pressesprecher. Das Landratsamt ist nämlich gesetzlich zur Auskunft verpflichtet! Zwar nicht zu dem, was in aller Welt passiert. Aber zu den Dingen, in die das Landratsamt involviert ist. Und falls es das nicht macht, kann es vor dem Verwaltungsgericht auf Auskunft verklagt werden. Was zurzeit übrigens durch die Klage eines Hamburger Journalisten auch geschieht. Wir haben die Information bekommen, dass das Verwaltungsgericht München, bei dem die Auskunftsklage vor einiger Zeit eingereicht wurde, diese in Kürze dem Landratsamt zustellen wird.

Einen Tag nach dem besagten Telefonat (und drei Tage nach Erscheinen unserer Berichte) meldete sich dann der Pressesprecher des Landrats erneut bei uns. Diesmal mit einer E-Mail, in der er uns unter anderem darauf hinwies, dass Landrat Grabner unsere Fragen aufgrund ganztägiger Auswärtstermine nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist und auch in den Folgetagen nicht beantworten konnte. Warum er diese Information erst jetzt gab und uns nicht um eine Verlängerung der Auskunftsfrist fragte (so wie es das Wasserwirtschaftsamt Traunstein tat) bleibt sein Geheimnis.

Offensichtlich geht der Pressesprecher des Landrats davon aus, dass es Aufgabe von Journalisten ist, sich immer und immer wieder nach dem Stand der Bearbeitung von Presseanfragen zu erkundigen. Denn, so schrieb er vorwurfsvoll in der besagten Mail, dass man erwartet hätte, vor einer Veröffentlichung nochmals nach dem Stand der Bearbeitung unserer Anfrage gefragt worden zu sein.

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat.

Und als (beabsichtigte?) Folge davon, dass solange diese „Bearbeitung“ dauert, dann nicht über das Thema berichtet wird? Womit die Zeitdauer einer Nicht- bzw. Gar-nicht-Berichterstattung im Ermessen des Befragten, in diesem Fall also des Landrats, liegen würde. Ein Schelm wer denkt, dass dieses evtl. genauso gewollt war. Das wäre aber nun eine sehr ungewöhnliche Vorstellung von den Aufgaben einer freien, unabhängigen Presse.

Die Mail von Pressesprecher Bratzdrum endet übrigens mit dem erneuten Hinweis, der für uns wie eine Drohung klingt, dass sich selbige Verwaltung gegen unsere Veröffentlichung geeignete rechtliche Schritte vorbehält.

Zugegebenermaßen, wir sind ein kleines, aber dennoch unabhängiges Magazin, das sich schwerpunktmäßig outdoor- und umweltaffinen Themen verschrieben hat. Unser Hauptfokus liegt auch nicht im Lokaljournalismus. Vielleicht sind wir deshalb auch besonders unabhängig.

Kiesgrubenaffäre im BGL (c)privat.

Nichtsdestotrotz werden wir uns aber weiterhin mit aller Kraft gegen Einschüchterungen, gegen Einschränkungen der Pressefreiheit und für eine unabhängige, faire Berichterstattung einsetzen. Übrigens auch wenn es mal Kollegen anderer Medien treffen sollte!

Insbesondere bei einem Thema wie diesem, das einigen Verantwortlichen des Landkreises offensichtlich so schwer im Magen liegt. Denn hier geht es um unsere Umwelt. Und letztlich leben von einer intakten, nicht belasteten Umwelt nicht nur der Tourismus im Landkreis Berchtesgadener Land, sondern auch viele kleine Betriebe und vor allem die vielen Menschen, die hier leben.

Das bedeutet Pressefreiheit

Für alle diejenigen, sei es in Pressestellen und/oder sonstigen Amtsstuben, die jetzt gerade darüber grübeln, wie sie uns das Schreiben über das, was ist, schwer oder gar unmöglich machen können, hier zum Nachlesen die Definition von Pressefreiheit:

Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit,[1] bezeichnet das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.

Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und –äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten.

Kaum, dass unsere beiden Artikel am vergangenen Sonntag veröffentlicht waren, wurden sie auch schon fleißig geteilt und kommentiert. Hauptsächlich in den bekannten Facebook Gruppen im Berchtesgadener Land, aber auch in vielen Umwelt- und Naturschutzgruppen. Auch einige Politiker haben sich zu Wort gemeldet, die meisten wollten allerdings nicht öffentlich zitiert werden.

Nichtsdestotrotz werden wir uns aber weiterhin mit aller Kraft gegen Einschüchterungen, gegen Einschränkungen der Pressefreiheit und für eine unabhängige, faire Berichterstattung einsetzen. Übrigens auch wenn es mal Kollegen anderer Medien treffen sollte!

Insbesondere bei einem Thema wie diesem, das einigen Verantwortlichen des Landkreises offensichtlich so schwer im Magen liegt. Denn hier geht es um unsere Umwelt. Und letztlich leben von einer intakten, nicht belasteten Umwelt nicht nur der Tourismus im Landkreis Berchtesgadener Land, sondern auch viele kleine Betriebe und vor allem die vielen Menschen, die hier leben.

Das bedeutet Pressefreiheit

Für alle diejenigen, sei es in Pressestellen und/oder sonstigen Amtsstuben, die jetzt gerade darüber grübeln, wie sie uns das Schreiben über das, was ist, schwer oder gar unmöglich machen können, hier zum Nachlesen die Definition von Pressefreiheit:

Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit,[1] bezeichnet das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.

Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und –äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratische Willensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten.

Kaum, dass unsere beiden Artikel am vergangenen Sonntag veröffentlicht waren, wurden sie auch schon fleißig geteilt und kommentiert. Hauptsächlich in den bekannten Facebook Gruppen im Berchtesgadener Land, aber auch in vielen Umwelt- und Naturschutzgruppen. Auch einige Politiker haben sich zu Wort gemeldet, die meisten wollten allerdings nicht öffentlich zitiert werden.

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