Seit dem Jahreswechsel gehört der Atommüll dem Staat

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AKW-Betreiber haben sich freigekauft. 15 Zwischenlager mit 1.254 Castor-Behältern jetzt in staatlicher Hand. Langfristiger Verbleib ungeklärt.

Mit dem Jahreswechsel sind große Teile des hochradioaktiven Atommülls in Deutschland von den AKW-Betreibern an den Staat übergegangen. Von bundesweit 16 Zwischenlagern sind seit dem 1. Januar alle bis auf eines in staatlicher Hand. Insgesamt lagern in den jetzt 15 staatlichen Lagern derzeit 1.254 Castor-Behälter. Weitere kommen in den nächsten Jahren hinzu. Die Übertragung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelung über die Folgekosten der Atomkraft-Nutzung.

Dazu erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt:

„Mit einer Einmal-Zahlung von 24 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds haben sich die AKW-Betreiber von der Verantwortung für die radioaktiven Hinterlassenschaften freigekauft. Sie sind das Atommüll-Problem damit für immer los. Jetzt muss sich die Allgemeinheit um die Folgen kümmern. Schon heute ist absehbar, dass das Geld im Fonds nicht ausreichen wird, um die Kosten der langfristigen Atommüll-Lagerung zu decken. Am Ende müssen die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür einspringen, obwohl Eon, RWE und Co jahrzehntelang satte Gewinne mit ihren Atomkraftwerken eingefahren haben.“

Stay weist auch auf die Probleme bei der Zwischenlagerung hin:

„Keine der Lagerhallen ist gesichert gegen den Absturz eines großen Verkehrsflugzeugs. Zudem laufen die Genehmigungen der Hallen und der Castor-Behälter zwischen 2034 und 2047 aus, da diese nur auf 40 Jahre ausgelegt sind. Bis dahin wird es aber kein tiefengeologisches Lager für die strahlenden Abfälle geben. Deswegen braucht es dringend eine gesellschaftliche Verständigung, wie der Atommüll möglichst sicher aufbewahrt werden kann, so lange noch kein langfristiges Lager vorhanden ist.“

Bis Ende 2018 waren nur vier Zwischenlager in öffentlicher Hand. Die zwei Lager am ehemaligen DDR-Atomkomplex Lubmin in Mecklenburg-Vorpommern und im Forschungszentrum Jülich in NRW gehören schon länger dem staatlichen Unternehmen „Entsorgungswerk für Nuklearanlagen (EWN)“. Die zwei zentralen Zwischenlager in Gorleben (Niedersachsen) und Ahaus (NRW) waren bereits am 1. August 2017 von der Atomwirtschaft an die neu gegründete staatliche „Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ)“ übergeben worden.

Nun kommen elf Zwischenlager an Atomkraftwerken hinzu, die von den Unternehmen RWE, Eon, Vattenfall und EnBW ebenfalls in den Besitz der BGZ übergehen. Es handelt sich um die Anlagen in Biblis (Hessen), Philippsburg und Neckarwestheim (BaWü), Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Isar (Bayern), Lingen, Grohnde und Esenshamm (Niedersachsen), Krümmel und Brokdorf (Schleswig-Holstein).

Als einziges Zwischenlager bleibt die Anlage am AKW Brunsbüttel im Besitz von Vattenfall. Das Lager hat seit Januar 2015 keine Betriebsgenehmigung mehr. Trotzdem lagern dort weiter strahlende Abfälle.

Quelle: sonnenseite.com

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