Deutschland: Kostenloser Solarstrom für jeden Balkon?

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Sie haben einen Balkon oder eine Terrasse? Dann können Sie dort eigenen Solarstrom gewinnen und aktiver Teil der Energiewende werden und viel Geld sparen. Eigentlich.

Aufgrund steigender Strom & Gaspreise erfreuen sich Balkon-Solaranlagen aktuell grosser Beliebtheit. Diese “Mini-Solaranlagen” sind vergleichsweise relativ günstig, einfach zu montieren und auch die Anmeldung beim Stromnetz-Betreiber gestaltet sich relativ unkompliziert.

Das Problem ist: Die Mini Solaranlagen dürfen nicht mit analogen Stromzählern betrieben werden, da diese rückwärts laufen können, wenn es zu einer Überversorgung durch das Photovoltaik-Panel kommt. Heutzutage ersetzen viele Netzbetreiber analoge Zähler durch moderne Messgeräte, aber dieser Prozess ist sehr zeitaufwändig und bremst unnötig die Verbreitung von Solarstecksystemen aus.

Was ist ein “Balkonkraftwerk”?

Ein Balkonkraftwerk bzw. Stecker-Solargerät ist im Grunde eine Photovoltaikanlage, die einfach an die hauseigene Stromsteckdose angeschlossen werden kann. Diese kleinen Photovoltaiksysteme werden oft auch Mini-Solaranlagen, Plug & Play-Solaranlage oder Balkonmodule genannt, weil sie sich beispielsweise an die Balkonbrüstung montieren lassen. Um eine “Anlage” im technischen Sinn handelt es sich dabei aber nicht, sondern eher um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät.

  • Auch auf dem Balkon oder der Terrasse können Sie selbst Solarstrom erzeugen und im Haushalt verbrauchen.
  • Stecker-Solargeräte produzieren Strom für den Eigenbedarf, sind aber nicht für die Netzeinspeisung gedacht.
  • Die Balkon-Modulsysteme sind sicher und lohnen sich langfristig betrachtet auch finanziell.
  • Einige Regeln und Anforderungen sind derzeit noch unnötig kompliziert, davon sollten Sie sich aber nicht abschrecken lassen.

Die Nachfrage nach Mini-Kraftwerken auf Balkon und Terrasse ist enorm. Kein Wunder, dass eine kleine PV-Anlage für Steckdosen jährlich etwa 500 Kilowattstunden Solarstrom erzeugen kann. Sie können eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr einbringen. Sie sind einfach zu installieren, Sie können das System bei einem Umzug mitnehmen und der Netzbetreiber verführt Sie mit einer einfachen Registrierung. Die Leistung des Balkonkraftwerks reicht nicht aus, um alle Verbraucher rund um die Uhr zu versorgen.

Neben der großen Nachfrage, die die Systemverfügbarkeit aktuell stark einschränkt, bremst die Popularität von Plug-in-Systemen mit einem weiteren Haken. Wenn zu Hause mehr Strom erzeugt wird als benötigt wird, etwa an einem sonnigen Tag, wenn ein Bewohner das Haus verlässt, speist das System über einen Wattstundenzähler automatisch unnötigen Solarstrom ins Netz ein. Ärgerlich für manche Verbraucher: Betreiber dieser Mini-Anlagen müssen den Netzbetreiber für die Einspeisung bezahlen, bekommen aber keinen Cent Solarstrom ins Netz eingespeist. .. Insbesondere das PV-Magazin auf dem PV-Portal berichtet über diesen Betrug.

Wer genug Fläche hat, kann auch im Garten ein paar Solarpaneele aufstellen.

Damit das Balkonkraftwerk regelkonform arbeitet, darf die Wohnung keinen rückwärtslaufenden Stromzähler haben. Wie bereits erwähnt, speist der Zähler im Falle eines Überangebots Solarstrom in das Netz ein und senkt so die Stromrechnung des Verbrauchers. Dies gilt jedoch als Vorgang technischer Aufzeichnungen und ist strafrechtlich verboten. Die oft noch anzutreffenden alten analogen Stromzähler arbeiten jedoch so genau, dass in diesem Fall das Balkonkraftwerk nicht betrieben werden kann.
Die Lösung besteht darin, ihn durch einen modernen digitalen Stromzähler zu ersetzen, der nicht in die entgegengesetzte Richtung funktioniert. Diese kann vom Betreiber an der Messstelle angefordert werden, um überschüssigen Solarstrom ins Netz einzuspeisen. Laut PV Magazin kann die gelieferte Leistung jedoch mit der verbrauchten Leistung verrechnet werden und der Betrieb der Anlage wird fair.
Wir haben bereits darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit von Balkonkraftwerken gering ist. Derzeit ist die Nachfrage so hoch, dass viele Lieferanten und Hersteller mit ihren Bestellungen nicht hinterherkommen. Glücklicherweise gibt es einige Ausnahmen. Einer von ihnen ist Priwatt. Auf Wunsch meldet das Unternehmen die Anlage nicht nur beim Netzbetreiber an, sondern liefert nach eigenen Angaben auch.

Ist ein Stecker-Solargerät für meine Wohnung geeignet?

Grundsätzlich ist ein Stecker-Solargerät geeignet für Wohnungen mit

  • einem Balkon oder
  • einer Terrasse oder
  • einer Dachfläche über der Wohnung bzw. vor dem Fenster, ein Garagendach oder
  • einer zur Sonne ausgerichteten Außenwandfläche.

Ein Stecker-Solargerät ist deutlich günstiger als eine Photovoltaikanlage und daher auch für Geringverdienende finanzierbar.

Ein Stecker-Solargerät können Sie auch auf die Terrasse oder in den Garten stellen. Beim Umzug können Sie das Gerät einfach mitnehmen.

Sind Stecker-Solargeräte sicher?

Die Geräte sind grundsätzlich sehr sicher. Inzwischen sind bereits über 190.000 solcher Systeme in Deutschland in Betrieb (Stand: Ende 2021). Bisher ist kein einziger Fall von Sachschäden oder verletzten Personen bekannt geworden. Das liegt daran, dass die verwendete Technik ausgereift ist und die gleichen Komponenten in professionell installierten Photovoltaikanlagen eingesetzt werden. Es dürfen nur normgemäß hergestellte und geprüfte Bauteile verwendet werden.

Sicher sind Stecker-Solargeräte dann, wenn die verwendeten Modulwechselrichter die Anforderungen erfüllen, die auch an Wechselrichter für normale Photovoltaikanlagen gestellt werden. Die Installationsnorm sieht zudem vor, dass eine Elektrofachkraft die Eignung des Stromkreises für die Einspeisung von Solarstrom prüft.

Vor allem sollten Sie an eine Steckdose bzw. an einen Stromkreis immer nur ein einziges Stecker-Solargerät (einen Wechselrichter) anschließen. Gefährlich wäre die Kopplung mehrerer Geräte über eine Mehrfachsteckdose.

Eine Produktnorm, nach der die Geräte geprüft und zertifiziert werden können, wird derzeit  entwickelt. Daran sind auch der DIN-Verbraucherrat und die Verbraucherzentrale beteiligt, eine Veröffentlichung wird 2022 erwartet. Bis diese Produktnorm veröffentlicht wird, können Sie sich beim Kauf zum Beispiel am Sicherheitsstandard orientieren, den die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) veröffentlicht hat.

Außerdem sollten Sie die Hinweise zum Anschluss und zur Benutzung beachten, die Herstellerfirmen mit dem Gerät liefern. Von ihnen sollten Sie auch erfahren, wie Sie das Solarmodul und den Wechselrichter am vorgesehenen Montageort sicher befestigen.

Wie groß sind Stecker-Solargeräte und welche Größe passt zu mir?

Wir verstehen unter Stecker-Solargeräten Solarmodule mit bis zu 600 Watt Anschlussleistung mit einem Wechselrichter, die an einen Stromkreis im Haushalt angeschlossen werden.

Das können 1 bis 2 Standard-Solarmodule (im Format von ca. 1 x 1,70 Meter) aktueller Bauart sein, die typischerweise etwa je 350 bis 380 Watt Nennleistung haben. In den nächsten Jahren wird die elektrische Leistung der Standardmodule durch weitere Verbesserungen auf circa 400 Watt steigen.

Wichtig: Die genannten 600 Watt beziehen sich auf die Anschlussleistung des Wechselrichters auf der Stromnetz-Seite (AC). Es dürfen auch zwei Module mit je 340 Watt (also zusammen 680 Watt Modulleistung) betrieben werden, sofern die Anschlussleistung des Wechselrichters 600 Watt nicht überschreitet.

Alternativ bieten sich auch kleinformatigere, leichtere Solarmodule an, die sich beispielsweise an Balkonbrüstungen einfacher befestigen lassen. Diese haben 50 bis 150 Watt Leistung, und 2 bis 4 davon können an einen Modulwechselrichter angeschlossen werden.

Tipp: Wenn Sie möglichst viel Solarstrom selbst nutzen und eine Netzeinspeisung vermeiden möchten, empfehlen wir eine Leistung von 200 bis 400 Watt, im Regelfall ist das ein Standard-Solarmodul mit 350-380 Watt. Falls Sie mehr Solarstrom erzeugen möchten, kommen für Sie auch zwei Standard-Solarmodule in Frage.

Prinzipiell könnten auch Stecker-PV-Systeme mit höherer Leistung aufgebaut werden. Spätestens dann ist aber eine Elektrofachkraft notwendig, die alle technischen Voraussetzungen des Stromanschlusses prüft und das Gerät beim Netzbetreiber anmeldet. Aus unserer Sicht handelt es sich dann eher um eine Photovoltaikanlage als um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät wie es bei Stecker-Solar der Fall ist.

Der bei einer Photovoltaikanlage höhere Installationsaufwand lohnt sich finanziell aber meist erst bei deutlich größeren Anlagenleistungen von mehr als 3 Kilowatt.

Was bringt ein Stecker-Solargerät? Lohnt es sich für mich?

Mit einem Stecker-Solargerät leisten Sie Ihren eigenen persönlichen Beitrag zur Energiewende. Die Mini-Solarsysteme produzieren in der Regel genug Strom, um an sonnigen Tagen einen wesentlichen Teil der Grundlast und der Mittagsspitze eines Haushaltes zu decken.

Ein Standardsolarmodul mit 380 Watt Leistung, das verschattungsfrei an einem Südbalkon montiert wurde, liefert etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr. Ihr Strombezug reduziert sich dadurch etwa um die gleiche Menge, wenn Sie den Strom im Haushalt direkt verbrauchen können.

Diese Strommenge entspricht etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit 2 Personen. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 28 Cent bringt das eine jährliche Ersparnis von rund 56 Euro.

Ein Stecker-Solargerät mit Standard-Modul kostet etwa 350 bis 600 Euro. Es dauert also 6 bis 9 Jahre, bis sich Ihre Anschaffung über die Einsparung bezahlt macht. Dabei können Solarmodule 20 Jahre und länger Strom produzieren.

Sie reduzieren aber nicht nur Ihre Stromrechnung, sondern tun auch der Umwelt etwas Gutes: Etwa 2,5 Tonnen CO2-Ausstoß spart das Mini-Solarsystem in 20 Jahren.

Der Ertrag des Gerätes und somit seine Wirtschaftlichkeit sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Dazu gehören die Anschaffungskosten, die Ausrichtung des Moduls und möglichst wenig Verschattung. Besonders sinnvoll ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei nach Südwest bis Südost ausgerichtet ist. Die senkrechte Anordnung reduziert im Sommer die nicht nutzbaren Erzeugungsspitzen und erhöht dafür im Winterhalbjahr die nutzbaren Erträge.

Ungeeignete Montageorte sind:

  • hinter der Balkonbrüstung in der Balkonnische,
  • an der Wand unter dem Balkon des darüber liegenden Stockwerks,
  • Plätze mit Verschattung, beispielsweise durch Bäume, Laternenmasten oder Nachbargebäude.

Durch eine dauerhafte, auch nur teilweise Verschattung oder Verschmutzung der Module kann es zu Ertragsminderungen kommen, die sich deutlich stärker auswirken als bei einer Photovoltaikanlage. Daher sollten Sie Ihr Modul regelmäßig überprüfen und von Schmutz befreien.

Wir haben die wichtigsten Infos zu diesem Thema für Sie auch als Podcast aufbereitet. In der Episode “Solarstrom vom Balkon” spricht Marie Hartmann u.a. mit Thomas Seltmann, Photovoltaikexperte der Verbraucherzentrale NRW. Hören Sie doch mal rein!

Gibt es eine Förderung für Stecker-Solargeräte?

Immer mehr Kommunen, einzelne Bundesländer und Regionalverbände fördern Stecker-Solargeräte durch Zuschüsse. Außerdem unterstützen Netzbetreiber und Stromversorger diese Anwendung zunehmend, indem sie die Anmeldung vereinfachen und die Nutzung nicht behindern oder solche Systeme sogar aktiv bewerben. Doch Vorsicht: Oftmals werden in den Förderbedingungen auch Anforderungen festgelegt, z.B. der Einsatz einer speziellen Einspeisesteckdose oder die Überprüfung der Elektroinstallation durch einen Elektriker. Um keine Probleme mit der Förderung zu bekommen, müssen diese Punkte dann auch zwingend umgesetzt werden.

Bei Stecker-Solargeräten wird üblicherweise auch auf die EEG-Einspeisevergütung verzichtet. Wenn ein Stecker-Solargerät beispielsweise jährlich 500 Kilowattstunden Strom erzeugt und davon 150 Kilowattstunden ins Netz fließen, würde das eine Einspeisevergütung von rund 10 Euro im Jahr bedeuten. Dem stünde dann ein regelmäßiger Ablese- und Abrechnungsaufwand gegenüber.

Wo muss ich ein Stecker-Solargerät anmelden?

Die Europäische Union hat in ihrer EU-Verordnung 2016/631 kleine Erzeuger unter 800 Watt als “nicht signifikat” eingestuft, weil sie “nicht systemrelevant” seien. Trotzdem wollen die deutschen Netzbetreiber, dass alle Erzeugungsanlagen, unabhängig von ihrer Leistung, bei ihnen gemeldet werden. Diese Forderung haben sie in die entsprechende Vorschrift (Anwendungsregel VDE-AR-N 4105) hineingeschrieben. Vorgesehen ist dabei für Erzeuger bis 600 Watt AC-Leistung, wozu auch Stecker-Solargeräte nach unserer Definition zählen, ein vereinfachtes Formular. Immerhin muss nicht zwingend eine Elektrofachkraft dieses Formular ausfüllen, das können Sie auch selbst tun, wenn Sie ein Stecker-Solargerät nutzen.

Viele Netzbetreiber stellen die vereinfachten Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung, manche versenden sie auf Anfrage. Einige bieten sogar eine besonders komfortable Online-Anmeldung an. Der Anmeldung müssen Sie ein Datenblatt des verwendeten Wechselrichters beifügen, aus dem hervorgeht, dass das Gerät die Voraussetzungen zum Netzanschluss erfüllt (Konformitätserklärung).

Hilfestellung bei der Anmeldung gibt es bei manchen Herstellerfirmen von Balkon-Modulen. Die Internetseite machdeinenstrom.de bietet sogar einen Meldeservice an.

Obwohl strittig ist, ob es sich bei Stecker-Solargeräten überhaupt um “Anlagen” handelt, zumindest wenn diese Systeme nicht fest angeschlossen, sondern wie Haushaltsgeräte über einen Stecker mit dem Stromkreis verbunden sind, fordert auch die Bundesnetzagentur eine Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Tipp: Wenn Sie ein Stecker-Solargerät beim Netzbetreiber oder bei der Bundesnetzagentur anmelden, können Sie davon ausgehen, dass auch die jeweils andere Institution von dieser Anmeldung erfährt. Es empfiehlt sich dann, beide Anmeldungen durchzuführen und die gleichen Daten einzutragen.

Für Verbraucher:innen haben die Anmeldungen keine Vorteile. Nur wenn eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhalten werden soll, sind die Anmeldungen zwingend nötig. Dies ist aber nur selten der Fall. Ohne Anmeldung im Marktstammdatenregister kann ein Bußgeld drohen.

Hinweis: Haben Sie schon eine PV-Anlage auf dem Dach, deren Strom teilweise im Haushalt verbraucht wird, ist das Stecker-Solargerät nur eine einfache Erweiterung der vorhandenen und bereits angemeldeten Anlage. Auch der notwendige Zähler ist dann schon vorhanden. Sie müssen diese Erweiterung sowohl dem Netzbetreiber als auch beim Marktstammdatenregister melden.

Brauche ich einen neuen Zähler?

Auch wenn Stecker-Solargeräte für den Eigenverbrauch gedacht sind und nicht für die Netzeinspeisung, kann Strom ins Netz fließen. Technisch ist das kein Problem, und es ist auch erlaubt, wenn Sie Wechselrichter verwenden, die der Norm entsprechen.

Durch das Stecker-Solargerät könnte es vorkommen, dass herkömmliche Stromzähler mit mechanischen Drehscheiben („Ferraris-Zähler“) rückwärts laufen, denn diese Zähler sind nicht mit einer Rücklaufsperre ausgestattet. Deshalb tauscht der Netzbetreiber als grundzuständiger Messstellenbetreiber in diesem Fall den herkömmlichen Zähler in einen modernen elektronischen Zähler um, der auch moderne Messeinrichtung (mME) genannt wird.

Diese Zähler gibt es in zwei Ausführungen: Einrichtungszähler messen weiterhin nur den Strombezug und zählen nicht rückwärts, wenn Strom ins Netz fließt. Die (geringe) Überschusseinspeisung wird bei dieser Zählervariante nicht gemessen.

Die zweite Möglichkeit ist ein Zweirichtungszähler. Technisch handelt es sich um die gleichen Zähler, allerdings sind sie so programmiert, dass sie beide Zählrichtungen – den Strombezug aus dem Netz und die Rückspeisung ins Netz – getrennt erfassen und anzeigen. Solche Zähler werden auch bei Photovoltaikanlagen mit Überschusseinspeisung eingesetzt.

Im Lauf der nächsten Jahre sieht der Gesetzgeber vor, dass alle Stromzähler in Deutschland im Rahmen des so genannten Smart-Meter-Rollouts durch solche modernen Messeinrichtungen ersetzt werden.

Baut Ihr Netzbetreiber den alten Zähler aus und stattdessen eine moderne Messeinrichtung ein, darf er dafür keine Kosten in Rechnung stellen. Denn das Messstellenbetriebsgesetz schreibt vor, dass die Kosten für den Ein- und Ausbau von Zählern im jährlichen Messpreis bereits enthalten sein müssen. Viele Netzbetreiber erklären sich schon bei der Anmeldung eines Stecker-Solargeräts bereit, auf eine Rechnung für den Zähler zu verzichten.

Wird eine moderne Messeinrichtung eingebaut, können die jährlichen Messkosten bis auf den dafür gesetzlichen Höchstwert von 20 Euro pro Jahr steigen.

Achten Sie darauf, dass Ihr gewählter Stromlieferant oder der Grundversorger die Messkosten im Rahmen des Grundpreises für den Strombezug nicht doppelt abrechnet.

Was sollte ich beim Kauf beachten?

Ganz wichtig ist technisch, dass der enthaltene Wechselrichter eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthält, nur dann darf er am Stromnetz betrieben werden.

In einzelnen Fällen verkaufen Firmen Geräte beispielsweise mit offenen Kabelenden ohne Anschlussstecker. Kund:innen sollen hier den Stecker offenbar selbst montieren.

Dadurch übertragen Herstellerfirmen die Verantwortung für die Fertigstellung des Produkts auf die Käufer:innen. Diese darf rechtlich aber nur eine Elektrofachkraft vornehmen, nicht jedoch jemand ohne Fachkenntnisse. Gleiches gilt auch für den Tausch einer Steckdose: Auch das ist formal von einer Elektrofachkraft vorzunehmen.

Wir empfehlen beim Kauf darauf zu achten, dass Herstellerfirmen für das Stecker-Solargerät den DGS-Sicherheitsstandard (DGS 0001:2019-10) einhalten.

Mini-Solarsysteme können Sie beim örtlichen Photovoltaik-Fachhandel erwerben. Die meisten Angebote gibt es aber im spezialisierten Onlinehandel. Marktübersichten dazu finden Sie derzeit auf diesen Internetseiten:

Inzwischen finden sich auch Angebote bei Discountern oder Elektronikmärkten. Diese sind jedoch meistens deutlich teurer als die Fachhandelsangebote, und die Beratung und Auswahl sind dort eher begrenzt.

Sind alle Voraussetzungen gegeben, können Sie das Gerät selbst einstöpseln. Mancherorts helfen auch Selbstbauworkshops, die beispielsweise von regionalen Energiegenossenschaften oder anderen Initiativen durchgeführt werden und Menschen aus der Nachbarschaft, die bereits eigene Erfahrungen mit Stecker-Solargeräten gesammelt haben.

11. Wie erkenne ich, ob es funktioniert und wie viel es leistet?

Solarmodule oder Modulwechselrichter selbst zeigen die Funktionstüchtigkeit oder aktuelle Leistung nicht direkt an. Manchmal haben die Wechselrichter eine LED, die durch Blinken oder Leuchten bestimmte Betriebszustände signalisiert. Das reicht aber nicht aus, um zu erkennen, ob das Gerät ordnungsgemäß läuft und welche Leistung es bringt.

Einige Wechselrichter beinhalten eine Leistungsmessung, die Sie mit Hilfe eines externen Zusatzgerätes auslesen und speichern können. Das funktioniert unter Umständen auch mit einer Onlineanbindung an ein Internetportal, ähnlich wie bei Photovoltaikanlagen (Monitoring). Dann kann die Stromerzeugung teilweise auch auf dem Handy abgelesen werden.

Bei einem Anschluss über einen Schukostecker in der Steckdose – sofern dieser für das gekaufte Gerät zulässig ist – können Sie ein handelsübliches Strommessgerät verwenden, wie es auch zwischen Steckdose und Kühlschrank gesteckt werden kann, um den Stromverbrauch zu ermitteln. Viele dieser Geräte können auch in die umgekehrte Richtung messen und eignen sich so auch als Erzeugungszähler bei einem Stecker-Solargerät.

Nach dem gleichen Prinzip funktionieren sogenannte “intelligente Steckdosen”, die sich per WLAN vom Router oder von Smart-Home-Steuerungen schalten lassen und oft auch eine Energiemessung beinhalten.

Sowohl Strommessgeräte wie auch intelligente Steckdosen sind für den Anschluss über den so genannten “Wieland”-Spezialstecker bisher nicht verfügbar. In diesem Fall können Sie eine kleine Elektronik in die Steckdose einbauen lassen, um die Daten zu erfassen. Diese Elektronik misst ebenfalls den Stromfluss und schickt ihn über Bluetooth oder WLAN an den Internetrouter oder das Smartphone.

Wenn Solarmodule und Wechselrichter ausgedient haben, können Sie diese zur Entsorgung und Wiederverwertung beim örtlichen Recyclinghof oder bei der Verkaufsstelle abgeben.

Checkliste: Schritt für Schritt zum Stecker-Solargerät

  1. Eignen sich die örtlichen Gegebenheiten für den Anschluss eines Stecker-Solargerätes? Ist dort möglichst viel Sonne?
  2. Sind der Montageort, die Steckdose und der Stromkreis auf dem aktuellen Stand?
  3. Sind Vermieter:in oder Eigentümergemeinschaft einverstanden?
  4. Welche Anforderungen stellt der Netzbetreiber und der eventuelle Fördergeber?
  5. Haben Sie das passende Angebot gefunden, das alle Anforderungen erfüllt? (Technik, Preis/Leistung, Lieferung, Montage und Anschluss, DGS-Sicherheitsstandard/künftig Gerätenorm)
  6. Haben Sie ans Monitoring gedacht, um die Leistung zu checken?
  7. Haben Sie Fachleute oder eine örtliche Selbstbaugruppe an der Hand, die Sie im Zweifel fragen können?
  8. Ist alles klar mit der Anmeldung und einem eventuell nötigen Zählertausch?

Quellen: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

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