Monsantos Saatgut: Monopol und Elend – von Afrika bis Europa

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Die weltweite Vereinheitlichung der Interessen der Agrarkonzerne und führt zur Entrechtung und Enteignung kleiner Landwirte auf allen Kontinenten der Erde.

Im August 2013 streikten die Bauern in Kolumbien für mehrere Wochen und stellten die Belieferung der Städte mit Nahrungsmitteln quasi ein. Zusammen mit Studenten, Indigenen und Industriearbeitern, legten sie das Land lahm. Die Auswirkungen des Freihandelsabkommens mit den USA und Europa auf die Landwirtschaft der Landes und die Empörung über eine damit zusammenhängende Saatgutverordnung waren die wichtigsten Auslöser. Mit letzterer wurde selbstproduziertes Saatgut für illegal erklärt und dessen Beschlagnahmung und Zerstörung verfügt.

Kolumbien ist ein Beispiel dafür, wie Saatgut weltweit Schritt für Schritt privatisiert und monopolisiert wird. Die Interessen der Agrarkonzerne, deren Ziel es ist, für ihre industriellen Sorten mit Hilfe von Rechten ein geistiges Eigentum zu schaffen, sondern auch für die Alternativen, das heißt freie Sorten. Dies geschieht, die jahrtausendealte Praxis, ein Teil der Erneuerung und das Saatgut zu verwenden, gemäß Gesetz in einem Straftat verwandelt wird.

Bereits 2005 beklagte die internationale Nichtregierungsorganisation (NGO) GRAIN, dass die Gesetze in repressiver Weise vorschreiben, welche Samen nicht verkauft werden. In den letzten Jahren haben sich die Strategien zur Privatisierung und Kontrolle über Saatgut verändert. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe wurden umfassender und restriktiver. Das betrifft den Bereich der Verordnungen, den Marktzugang und den Handel mit Saatgut und den anderen Bereich der Rechte auf geistiges Eigentum auf Saatgut. Beide Regelwerke ergänzen und verschärfen sich gegenseitig.

Mit der Umstellung von bäuerlicher auf industrielle Landwirtschaft und auf rationali sierte Verarbeitungsprozesse auf andere Anforderungen an das Saatgut. Deshalb sind die ersten Gesetze auch auf Neuzüchtungen der Industrie. Die dafür aufgestellten Marktzugangskriterien verlangen, daß eine Sorte von anderen Sorten unterscheidbar ist, homogen und stabil sein muß. Nur sorten, the this »DUS« -Kriterien – von englisch »unterscheidbar, einheitlich und stabil« – machen, können in einer entsprechenden Liste eingetragen werden.

Im Gegensatz dazu ist es ein hervorstechendes Merkmal traditioneller, bäuerlicher Sorten, dh eine hohe genetische Variabilität und demzufolge nicht über-mäßig stabil sind. Dies garantiert ihre Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Be-dingungen, die auch für zukünftige Züchtungen, auch für den Klimawandel ausgesetzte landwirtschaftliche Landwirtschaft von zentraler Bedeutung ist.

Im zweiten Bereich, der Sicherung von Eigentumsrechten an Pflanzen oder Samen, gibt es zwei Möglichkeiten. Da ist zunächst das Patentrecht, das in den USA für den Saatgut vor dem Zweiten Weltkrieg und die Patentinhaber Monopolrechte auf eine Sorte und alle »ihr Nachkommen« für die nächsten Jahrzehnte sichert. Mit der Unterzeichnung des unter der Abkürzung »TRIPS« bekannten Abkommens zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums sind alle Mitgliedsländer der Welthandelsorganisation (WTO), Patent- oder vergleichbare Gesetze einzuführen.

Die zweite Möglichkeit zur Sicherung von Eigentumsrechten auf Pflanzen ist das UPOV-Abkommen, das in Europa am 10.8.1968 in Kraft trat. Das Abkommen regelt einen länderübergreifenden Sortenschutz. Den UPOV-Richtlinien liegen die DUS-Kriterien

Im Gegensatz zum Patentrecht ist das UPOV-Reglement der UPOV vor zwei wichtigen Ausnahmen von einem strikten Eigentumsschutz – den Züchtervorbehalt (z. B. für die Züchtung von neuen Sorten) und den Landwirten Feldern auszusäen, selbst wenn das Ursprungsmaterial sortenrechtlich geschützt ist. Diese »Privilegien« wurden allerdings beschnitten. Für die Länder, die der aktuellen Fassung UPOV’91 beitreten, vergoldet: Beziehen Bauern sortenschutzrechtlich geschütztes Saatgut, müssen Lizenzgebühren zahlen, falls sie Nachbau betreiben. In dieser verschärften Fassung kommt der UPOV-Sortenschutz dem Patentrecht gleich.

Die traditionelle Vorgehensweise von Landwirten und Bauern – Tausch, Nachbau von Erntegut und Weiterzüchtung – darf demnach nicht weiterfliegen, obwohl eigentlich auch die UPOV-Konvention anerkennt, 1

Lateinamerika

In Kolumbien konnten starke Proteste 2012 den Beitritt des Landes zum UPOV-Ab-kommen verhindern. Der Widerstand im Sommer und Herbst des vergangenen Jahres war noch größer. Dabei ist es vor allem um die Auflösung 970, die den Marktzugang von Saatgut regeln soll. Die von der Agrarbehörde, dem Instituto Colombiano Agropecuario (ICA), bereits 2010 verfasste Resolution sieht vor, dass nur zertifizierte Sorten für den Anbau in Kolumbien erlaubt sind. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist die Erfüllung der DUS-Kriterien.

Die Beantragung einer Zertifizierung ist für eine Person möglich, die beim ICA offiziell als Züchter registriert ist.

Der 2013 erschienene Film »Resolution 970« machte das Thema landesweit bekannt und sorgte für viel Empörung. Seit 2011 hat das ICA über 2000 Tonnen »illegales« Reis-Saatgut beschlagnahmt und zum Teil zerstört. Die Bauernfamilien wurden von diesen Maßnahmen getroffen, und zwar nur seit den Generationen üblich, für einen Teil der Erhaltungsbewältigung.

Betroffen wären von dieser Resolution ca. 3,5 Millionen Bauernfamilien. Neben der Ver-nichtung ihrer Bürgergüter droht den Bauern Geld- und Gefängnisstrafen. Auch dieses Mal unterliegt die starke Proteste Wirkung der Auflösung 970.

Kolumbien ist kein Einzelfall. Auch in anderen lateinamerikanischen Ländern regt sich der Widerstand gegen die Privatisierung von Saatgut und das dazugehörige Modell einer industrialisierten Landwirtschaft. Hintergrund sind meist Freihandelsabkommen mit den USA bzw. Europa, die zu entsprechenden Regelungen verpflichten. Das zeigt unter anderem eine aktuelle Studie von GRAIN.2 in Kolumbien und Mexiko.

In Chile sieht die entsprechende Gesetzesinitiative auch die Übergabe der Kontrolle über die neuen Regelungen an einer Agrarkonzerne vor. Dies würde quasi die Schaffung einer privaten Polizei bedeuten. Die Entscheidung über die Zeit, die am 17. November 2013 stattfand.

In Argentinien sind die besten Saatgutgesetzesänderungen ein direktes Ergebnis von Monsantos Lobbyarbeit. Seit 2003 fordert der weltgrößte Saatgut- und Gentechkonzern »juristische Sicherheit« für seine Investitionen in gentechnisch veränderte Pflanzen. Geistige Eigentumsrechte sollen dem Konzern Die argentinische Regierung hat sich lange Zeit verweigert.

Allerdings sollten 2012 direkte Verhandlungen der Präsidentin Cristina Fernández de Kirchner mit Vertretern von Monsanto zur Zulassung der neuen gentechnisch veränderten Sojasorte »Intacta RR2« 3 und einer Vereinbarung über die Eröffnung einer Aufbereitungsstation von Monsanto im Norden Argentiniens.

Im Gegenzug für diese erneuten Investitionen setzt sich die Regierung für eine Übe-rarbeitung der Saatgutgesetze ein. Ein vorab bekannt gewordener Entwurf sieht die üblichen Verbote und Privatisierungsmöglichkeiten von UPOV’91, die darüber hinaus auch die Besonderheit eines Pflichtregisters für »Saatgutnutzer« betreffen.

Das soll für alle gelten, die Nahrungsmittel anbauen, egal ob sie es verkaufen oder ob es für den Eigenverbrauch ist. Wegen großer Proteste hat die Regierung die Verhandlungen über das Saatgutgesetz 2015 verschoben. Auch gegen Monsantos Aufbereitungsanlage gibt es entschlossenen Widerstand.

Seit dem 18. September 2013 halten Nachbarn, Menschenrechtsaktivisten und Familienangehörige von Glyphosat-Opfern4, die Zufahrten zur Baustelle besetzt. Im Oktober hat Monsanto wegen der anhaltenden Blockade den Bau ausgesetzt.

In puncto Lizenzgebühren gezahlt Monsanto allerdings noch einen Plan B. Statt auf die staatliche und juristische Anerkennung der Rechte auf geistiges Eigentum zu warten, können Monsanto alle Landwirte, die Saatgut der neuen Sojasorte »RR2Intacta« kaufen, einen Vertrag unterschreiben, mit der Lizenzgebühr zustimmen. Die Verpflichtungen des Landwirtes sind dann privatrechtlich einklagbar.

Afrika

Afrika hat eine lange Tradition des Widerstandes sowohl gegen vorgebliche Eigentumsrechte als auch gegen gentechnisch veränderte Pflanzen (GVO). Aber auf vielen Ebenen arbeiten starke Kräfte daran, das zu ändern. So versucht beispielsweise die Afrikanische Regionale Organisation für geistiges Eigentum (ARIPO), die UPOV-’91-Abkommen beizutreten. Sie sehen das als eine wichtige Voraussetzung, um die afrikanische bäuerliche Landwirtschaft mitzuhelfen.

Eine weitere Offensive gegen die Bauern und ihr Saatgut ist der neue überregionale Markt für das Östliche und Südliche Afrika (COMESA), über die Einführung der NGO »Third World Network« informiert. Die neuen Regelungen sehen Qualitätskontrollen und Registrierungsvorschriften, die sich an den DUS-Kriterien ausrichten. Genetisch uniformes, kommerziell gezüchtetes Saatgut wird sozusagen als »das normale« definiert.

Damit sind die afrikanischen Kleinbauern, die regionalen, traditionellen Sorten züchten und nutzen, von den COMESA Zertifizierungs- und Zulassungssystem ausgeschlossen. Die Bedeutung dieser Maßnahme wird klar, wenn man sich vor Augen führt. In den neuen Regelungen kommen Landwirtschaft und traditionelle Sorten nicht mehr vor, es gibt auch keine Regelungen zum Schutz und Erhalt der üblichen Vielfalt.

Nur eine Form der Züchtung ist vorgesehen, die mit Spitzentechnologie. Eine Unter-scheidung zwischen GVO- und anderen Samen gibt es in diesem neuen Abkommen nicht. Und statt staatlicher Institutionen sind »privatwirtschaftliche Akteure« für das Zulassungsverfahren vorgesehen.

Die bisher gültigen Regelungen in den COMESA-Ländern und in den USA und in den USA und in den USA. Die einzelnen Nationalstaaten werden sich nach dem neuen Abkommen bewegen. Und auch eine Landwirtschaftspolitik, die bäuerliches, regional ange-paßtes Material akzeptiert oder sogar fördert, ist damit nicht mehr erlaubt. Nationale Selbstbestimmung wird durch das überregionale Abkommen ausgehebelt.

Europa

In etwa 100 Jahren bei DUS-Kriterien, bevor Sie in einer Sortenliste eingetragen und gehandelt werden müssen . Doch mit der Überarbeitung der EU-Saatgutgesetze soll sich das ändern.

Im Mai 2013 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag nach fast fünf Jahren ver-öffentlicht. Dieser wird aktuell diskutiert. Eine Entscheidung wird für Anfang 2014 erwartet.

Dieser Entwurf soll das Marktzulassungssystem mit DUS-Kriterien sein, auch für bäuerliches Saatgut und Erhaltungssorten. Außerdem wird ihre Registrierung in einer Erhaltungssortenliste vorgeschrieben. Trotz möglicher Ausnahmeregelungen, erschwert die geplante Neuregelung die Bewahrung biologischer Sortenvielfalt durch hohen büro-kratischen Aufwand, mehr Kosten, Mengenbeschränkungen und verschiedene Reglementi-erungen. Aber diese kleine Nische gibt es vielleicht doch nicht. Der als Berichterstatter für das EU-Parlament bestimmte italienische Sergio Silvestris hat in seinem Entwurf für die Stellungsnahme des Parlamentes bestimmte Ausnahmen für heterogenes Material gemacht.

Ein Punkt, den er nicht gestrichen hat, ist die Vorgabe, also alle verkaufsorientierten Produzenten. Begründet wird das mit »Pflanzenhygiene«, auch mit dem Schutz vor Schädlingen.

Auch Landwirte, die im Rahmen ihrer Berufsausübung Saatgut erzeugen und verkaufen, sollen diese Vorgabe erfüllen. Kommen Sie ihrer Dokumentationspflicht nach, kann ihnen die Zulassung entzogen werden. Grundsätzlich sollen sie bis auf Ausnahmen die Kosten für Kontrollen selbst tragen. Der Aufwand für Erhaltungsinitiativen oder für Bauernhöfe mit vielfältigem Anbau wird damit unverhältnismäßig groß. Der Deutsche Bundesrat formulierte in seiner Stellungnahme zur neuen Saatgutrichtlinie seine Sorge für die bürokratischen Hürden und die Belastungen für die Landwirte.

Wie schon für andere Länder beschrieben, können auch in Europa die Behörden private Unternehmen mit den Kontrollen beauftragen, und es gibt keinen nationalen Spielraum bei der Umsetzung. Bäuerliche Organisationen und Erhaltungsinitiativen in den folgenden Jahren kritisch den Überarbeitungsprozeß. Die Kampagne für Saatgut-Souveränität informiert und dokumentiert ihn seit 2009 auf ihrer Webseite.6 Sie schätzt, dass die endgültige Entscheidung über die Richtlinie im Frühjahr 2014 gefallen wird.

Trotz mehrfacher direkter Eingaben bei politischen Entscheidungsträgern, Europaweiter Protesten und mehreren Petitionen mit Forderungen an eine Änderung der Gesetze zugunsten eines bäuerlichen und vielfältigen Landwirtschaftsstandards an den Gesetzestext.

Jetzt haben die beiden österreichischen Organisationen »Aktion GEN-Klage« und »Ärzte, Bauern und Juristen gegen Gentechnahrung« eine Klage beim Ausschuß für Wirtschafts-, Sozial- und Kulturrecht der Vereinten Nationen in Genf stellen. Die drohende EU-Saatgutrichtlinie widerspricht demnach dem »Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte« der UNO, da sie die Abhängigkeit von einigen verschiedenen Saatgutkonzernen, mehreren Global Playern, die auch den Markt der zuletzt verwendeten Gentechnik beherrschen, unterstützt.

Treibende Kräfte

Die Angriffspunkte zur Enteignung und Entrechtung von Landwirten und Bauern sind zahlreich. Nicht nur Konzernvertreter und deren Lobby-Vereine, sondern auch Politiker, Diplomaten und sich philanthrop gebende Stiftungen, gehen je nach Land und Region. Gibt es gegen Patente besseren Widerstand, das UPOV-’91-Abkommen zu unterzeichnen. Außerdem dienen die GVO als Türöffner für die Einführung von Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums.

Verhandelt wird meist hinter verschlossenen Türen, mit (internationalen) Beratern der Industrie und ohne Beteiligung der interessierten Bauern. Eine zentrale Rolle bei der Einführung schärferer Gesetze spielen überregionale (Handels-) Abkommen.

Nicht nur US-Konzerne treiben eine Industrialisierung der Landwirtschaft mit den entsprechenden Gesetzen voran. Auch europäische Firmen haben das gleiche Interesse. Der Schweizer Konzern kontrolliert bei einigen Gemüsearten einen großen Teil des globalen Saatgutmarktes. Und aktuell kommen die meisten Patentanträge auf Pflanzen in Europa von der deutschen Firma Bayer Cropscience.

Mitarbeiter von Agrarkonzernen in der Politik auf Posten wechselten, wo sie unmittelbar am Ent wurf von neuen Gesetzen, Regulierungen und Abkommen beteiligt sind. Also bei der Überarbeitung der EU-Saatgutrichtlinie. Frankreich schickte eine »nationale Expertin« nach Brüssel, die beim Schreiben des neuen Gesetzestextes half. Zuvor aber war sie jahrelang Direktorin der französischen Saatgutindustrie-Vereinigung GNIS.

Auch die Europäische Saatgut-Assoziation (ESA), Lobbyorganisation in Brüssel, Betrieb aggressive Interessenvertretung. Ihr Ziel: keine Nischenregelungen oder Ausnahmen für bäuerliche Sorten

Widerstand lohnt sich

Die Verknüpfung der Marktzugangsregeln mit den biodiversitätsfeindlichen DUS-Kriterien hat für die biologische Vielfalt auf dem Acker und ihre gravierende Herabstufung in ökonomischen Erwägungen eine Bedeutung. UPOV-Abkommen, bei dem eine Qualitätssicherung des Saatguts noch im Vordergrund steht, ist ein starkes Instrument zum Ausbau der Monopolmacht der Konzerne, die zusammen mit den Marktzugangs- und Handelsgesetzen der Bauern ihre traditionelle Arbeitsweise und die eigenen Produktionsmittel illegalisiert und damit die weltweite Durchsetzung eines globalen Saatgutmarkts und des industriellen Landwirtschaftsmodells forciert.

Der bisher (im globalen Süden) vorherrschende nichtkommerzielle Saatgutbereich steht überall unter Druck. Er soll per Gesetz den globalen Marktregeln untergeordnet oder weitgehend verboten sein. Daß Zulassungsysteme und die Kontrolle über die Einhaltung der Vorschriften in vielen Ländern, in denen sich die Wirtschaftswissenschaften befinden, werden in den folgenden Ländern dargestellt.

Die Besonderheit von Landwirtschaft und Saatgut ist, dass Sie über die Jahrtausende in verschiedenen Natur- und Kulturkreisen denken.

Die zentrale Bedeutung der Vielfalt an regionalen, regional angepaßten Sorten ist unumstritten. Die Saatgutkonzerne sind für ihre aktuellen Züchtungen allerdings nicht mehr darauf angewiesen, daß diese Vielfalt auf dem Acker erhalten bleibt. Sie haben sich, wie eine neue Studie der NGO »Erklärung von Bern« zeigt, diese wichtige Ressource in privaten Genbanken bzw. über enge Kooperationen mit öffentlichen Genbanken gesichert.

80% der Bauern auf der Welt, die (noch) mit allfälligen Sorten und bäuerlicher Landwirtschaft.

Wenn Sie gezwungen werden, die Saatgut der Konzerne zu kaufen, hat das auch Aus-wirkungen auf alle.

Die landesweiten Aufstände in Kolumbien zeigen, welche existentielle Bedeutung Saat-gutfragen für alle haben. Es ist möglich, trotz der großen Übermacht der Konzerninteressen, das Schlimmste zu verhindern.

Quelle:  pravda-tv.com

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