Urteil des Verfassungsgerichts: Tschechien kämpft gegen Lebensmittelverschwendung: Supermärkte dürfen unverkaufte Lebensmittel nicht wegwerfen, sondern müssen sie an Hilfsorganisationen abgeben.
Das neue Jahr hat begonnen und damit auch die Umsetzung von guten Neujahrsvorsätzen. Tschechien hat direkt angefangen. Pünktlich zum Jahresanfang entschieden sich die Richter des Verfassungsgerichts für eine Abgabepflicht von abgelaufenen oder fehlerhaften Lebensmitteln für große Supermarktketten.
25 Senatsabgeordnete hatten 2016 zunächst gegen die Regelung geklagt, sie sahen darin einen unzulässigen Eingriff in die Eigentumsrechte und eine Rückkehr zu kommunistischen Praktiken. In der nun vom Verfassungsgericht veröffentlichten Entscheidung verwiesen die Richter allerdings auf die tschechische Grundrechte-Charta, in der es heißt, dass Eigentum verpflichtet. Die Abgabepflicht sei somit als Teil weltweiter Bemühungen, die die „schwerwiegenden Fragen der Lebensmittelverschwendung“ lösen sollen, zu verstehen.
Betroffen von der Verpflichtung sind allerdings nur große Supermarktketten mit einer Ladenfläche von über 400 Quadratmetern. In Tschechien handelt es sich dabei um die Lebensmittelgeschäfte Kaufland, Lidl, Penny, das niederländische Ahold und die britische Tesco-Gruppe. Sollten sich die Händler nicht auf die Gesetzesänderung einstellen, drohen bei Zuwiderhandlung Strafen von bis zu 390.000 Euro.
Und in Deutschland?
Auch in Deutschland wird im Artikel 14 des Grundgesetzes festgehalten, dass Eigentum gewährleistet wird, jedoch auch verpflichtet. Der Gebrauch des Eigentums soll auch dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Lebensmittelhändler, die ihr Eigentum also zur Gewinnmaximierung nutzen, könnten demnach, sobald ihre Waren ihnen keine Gewinne mehr bringen, diese der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Doch leider gibt es eine gesetzliche Regelung zur Abgabe von unverkäuflichen Lebensmitteln bisher nur in Frankreich, Wallonien (südliche Region Belgiens), Italien und seit diesem Jahr eben auch in Tschechien.
In Deutschland darf jeder Supermarkt frei entscheiden, was mit abgelaufenen beziehungsweise bald ablaufenden Lebensmitteln geschieht. Ob die Lebensmittel direkt in die Tonne wandern, vergünstigt in einem Wühlregal angeboten werden oder an Hilfsorganisationen gespendet werden bleibt jedem Händler selbst überlassen. Laut EU-Recht geht nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) die Haftung vom Hersteller auf den Verkäufer über, also zum Beispiel auf Supermärkte und Tafeln. Um sich aus der Verantwortung zu ziehen, werden abgelaufene Lebensmittel häufig nicht gespendet. Auf diese Art und Weise landen in Deutschland pro Sekunde 313 Kilogramm noch genießbarer Lebensmittel im Müll.
Doch bevor die Händler zur Verantwortung gezogen werden, sollte sich zunächst jeder an seine eigene Nase fassen, denn 61 Prozent der verschwendeten Lebensmittel entstehen im Privathaushalt. Viele Bürger schmeißen Lebensmittel weg, deren MHD sich nähert, ohne zu beachten, dass das Essen häufig auch noch Tage, wenn nicht gar Wochen oder Monate darüber hinaus genießbar ist. 81 Kilogramm – das ist so viel wie zwei bis zum Rand gefüllte Einkaufswägen – wirft jeder Einzelne von uns im Jahr weg. Bei der Hälfte dieser Lebensmittel handelt es sich um frisches Obst und Gemüse, das jedoch kleine Schönheitsfehler oder Makel aufweist.
Gaststätten und Kantinen sowie die Lebensmittelindustrie sind für jeweils rund 17 Prozent der weggeworfenen Lebensmittel verantwortlich. Der Handel selbst ist mit nur fünf Prozent an der Verteilung der Lebensmittelabfälle beteiligt. Einige Supermärkte beginnen bereits von ganz alleine damit, die Verschwendung einzudämmen.
Seit dem 19. Januar 2018 bietet ein REWE-Markt in Bad Brückenau (Bayern) eine „Zu-gut-für-die-Tonne“ Abteilung außerhalb ihres Marktes an, in der sämtliche abgelaufenen und noch essbaren Lebensmittel landen, die die Tafel nicht mehr verwerten konnte. Bedürftige können so viel wie sie möchten aus diesen Regalen entnehmen.
Food-SharingKostenlos Lebensmittel abzugeben!!#zugutfürdieTonne11 Millionen Tonnen Lebensmittel entsorgen…
Gepostet von REWE Familie Hauke am Freitag, 19. Januar 2018
Auch andere einzelne Filialen, wie die Amper-Einkaufszentren in München oder zwei Hieber-Filialen in Baden-Württemberg beginnen gegen die systematische Verschwendung vorzugehen. Restaurants haben die Möglichkeit sich registrieren zu lassen für eine App namens „To Good To Go“. Hier werden kurz vor Ladenschluss Gerichte um ein vielfaches günstiger angeboten, was zu weniger Müll führen soll.
Es gibt sie also, die guten Optionen, die Vordenker und Vorreiter. Natürlich kann die Verantwortung nicht auf die Zivilgesellschaft abgewälzt werden, indem Tafeln in die Verpflichtung genommen werden, sich um die angemessenen Versorgung von Bedürftigen zu kümmern. Genauso widersprüchlich ist der Gedanke, einem Teil der Bevölkerung letztendlich den Müll der Reichen vorzusetzen. Doch für Sozialleistungsempfänger, die häufig von Tafeln und ausrangierten Lebensmitteln leben oder sich durch Container wühlen, sind diese Gedanken kein Trost. Und so lange wie in Sozialleistungen gerade einmal mit rund vier Euro pro Tag für Essengerechnet wird und solange jährlich elf Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von 25 Milliarden Euro weggeschmissen werden, bilden Frankreich, Italien und Tschechien ein gutes Vorbild gegen die enorme Lebensmittelverschwendung.
Quelle: jetzt.de, spiegel.de