Brutbetriebe dürfen männliche Küken weiterhin kurz nach der Geburt töten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig.
Das wirtschaftliche Interesse der Zuchtbetriebe sei zwar im Sinne des Tierschutzgesetzes für sich genommen kein vernünftiger Grund, der das Töten männlicher Küken rechtfertige, urteilten die Richter. Da aber voraussichtlich in Kürze Verfahren zur Geschlechtsbestimmung der Tiere im Ei vorlägen, die das Töten der männlichen Küken unnötig machen, beruhe die bisherige Praxis „bis dahin aber noch auf einem vernünftigen Grund“. (AZ: BVerwG 3C 28.16, BVerwG 3C 29.16)
Die Richter hatten abzuwägen, ob Brutbetrieben die Aufzucht der Tiere wirtschaftlich zuzumuten oder ob das Töten der Küken ethisch vertretbar ist. Männliche Küken sind für die Fleisch- und Eierproduktion ungeeignet. In der EU wird es deshalb geduldet, dass männliche Küken in der Legehennenzucht innerhalb von 72 Stunden nach ihrem Schlüpfen geschreddert oder vergast werden.
Nordrhein-Westfalen hatte das Kükentöten 2013 untersagt. Die Landkreise Paderborn und Gütersloh setzten die Verfügung um, zwei Brütereien klagten. Das Oberverwaltungsgericht Münster gab den Klagen statt: Die Aufzucht männlicher Küken bedeute für die Brütereien einen „unverhältnismäßigen Aufwand“, urteilten die Richter. Hiergegen gingen die Landkreise in Revision.
Welche Alternativen gibt es zum Kükentöten?
Zuletzt wurde auch immer nach Alternativen geforscht, wie das Geschlecht der Küken schon im Ei ermittelt werden kann. Somit könnten diese Eier noch vor dem Schlüpfen aussortiert werden und ein anschließendes Töten wäre nicht notwendig. Erste Versuche konnten schon erfolgreich durchgeführt werden, jetzt geht das darum das Verfahren massentauglich zu machen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt dieses Vorhaben mit Fördergeldern.
Aber auch diese Alternative ist umstritten, da aktuell unklar ist, ab wann Embryos Schmerz empfinden. Derzeit kann man das nur vor dem siebten Bruttag ausschließen.
(epd)