Wegen „Vogelabwehrpaste“: Bedrohte Vögel sterben, damit Fensterbänke sauber bleiben

Damit Vögel sich nicht an unerwünschten Orten einnisten, wird gerne Vogelabwehrpaste verwendet. Die Paste soll die Vögel eigentlich nur vertreiben, allerdings wird sie für viele Tiere zur tödlichen Falle – auch für geschützte Arten.

Dachrinnen, Balkone, Fensterbretter oder Geländer – vor allem Tauben suchen sich gerne solche Plätze, um dort kurz zu verweilen oder sich sogar einzunisten. Das Problem: Sie hinterlassen jede Menge Vogelkot, der nicht gerade ansehnlich ist.

Um die Vögel zu vertreiben, gibt es mehrere Möglichkeiten – eine davon ist Vogelabwehrpaste. Sie sieht aus wie farbloses Gel und wird auf eine Fläche aufgetragen. Das Material ist für Vögel unangenehm, weshalb sie den Platz meiden.

Die Anbieter solcher Pasten bewerben die Paste oft als besonders tierfreundlich: „Vogelabwehr ohne Biozide, demnach keine Gefährdung von Vögeln“, schreibt zum Beispiel ein Hersteller. Die Realität sieht jedoch anders aus.

Die Vögel verkleben sich mit der Paste

Vogelabwehrpaste auf einem Geländer. (© Karsten Peterlein)

Für die Vögel wirkt die Paste wie Klebstoff, warnt der Nabu: Landen die Tiere auf der Paste, verkleben sich ihre Krallen. Wenn sie dann ihr Gefieder pflegen, verteilt sich die Substanz in den Federn. Je nachdem, wie viel Paste in ihrem Gefieder klebt, können die Tiere nicht mehr fliegen.

Für die Vögel bedeutet das in der Regel das Todesurteil – es sei denn, sie werden rechtzeitig aufgelesen und gereinigt. Der Nabu Leipzig berichtet, dass Freiwillige regelmäßig verklebte Vögel im Stadtgebiet finden. Die meisten können nicht mehr gerettet werden.

Die Mitarbeiter des Nabus finden nicht nur verklebte Tauben, sondern auch geschützte Vogelarten, wie den Haussperling, Turmfalken, Mauersegler, Hausrotschwanz oder die Kohlmeise. Der Nabu fordert daher ein bundesweites Verbot der Vogelabwehrpaste. Außerdem hat die Organisation in einem besonders schweren Fall Strafanzeige erstattet.

Vogelabwehrpaste trotz Vogelsterben?

Laut dem Veterinäramt sei es ohnehin „als tierschutzwidrig verboten“ die Paste zu verwenden, schreibt der Nabu. Trotzdem kann man sie im Handel oder in Online-Shops problemlos kaufen.

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